Der Ausschuss für die Bundeswehr
Für die deutschen Streitkräfte ist der Verteidigungsausschuss des Bundestages ein politisches Zentrum. Hier wird die Militärpolitik der Bundesrepublik Deutschland mitgestaltet.

Artikel 45a des Grundgesetzes bildet die Grundlage für den Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages. Danach ist dieser zusammen mit dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ein Pflichtausschuss. Kurz: Er kann selbst vom Bundestag nicht aufgelöst werden. Sein Aufgabengebiet ist das gleiche wie das des Verteidigungsministeriums.
Er setzt sich aus 34 Bundestagsabgeordneten aus allen Fraktionen zusammen. Dabei gilt, dass jede Fraktion vertreten sein muss, egal wie wenig Sitze sie im Bundestag hat. Der Schlüssel für die Anzahl der Plätze ist in etwa der gleiche wie für die Sitze im Bundestag selber. Jede Fraktion bestimmt einen Sprecher und Obmann, meistens sind die Positionen aber von derselben Person besetzt.
Auftrag des Gremiums ist, Beschlüsse des Bundestages vorzubereiten, die parlamentarische Kontrolle der Verteidigungspolitik und der Streitkräfte zu gewährleisten, sowie Empfehlungen abzugeben. „In diesem Zusammenhang spielt er eine wichtige Rolle bei der Verabschiedung des Verteidigungsbudgets und bei der Beschaffung von Ausrüstung und Material für die Bundeswehr“,
sagt die Vorsitzende Susanne Kastner (SPD).
Mindestens ebenso bedeutend ist jedoch auch seine Rolle für die Gesetzgebung des Bundestages im Bereich der Verteidigungspolitik. So hat der Ausschuss zur Zeit der Gründung der Bundeswehr in den 50er Jahren maßgeblich an der Wehrgesetzgebung mitgewirkt. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang vor allem das Soldatengesetz, das Wehrpflichtgesetz und die Wehrdisziplinarordnung. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt heute jedoch wesentlich stärker bei der parlamentarischen Kontrolle der Regierung.
Der Ausschuss kommt einmal pro Parlamentswoche zusammen. Er tagt regelmäßig am jeweiligen Mittwoch der vom Bundestag festgelegten Wochen. Eine Besonderheit ist, dass der Verteidigungsausschuss sich nach Artikel 45a Absatz 2 des Grundgesetzes als einziger Ausschuss selbst als Untersuchungsausschuss einsetzen kann, wenn ein Viertel der Mitglieder dies wollen.
Umgebildet hat er sich zuletzt am 16. Dezember 2009. Aufgabe dieses Untersuchungsausschusses ist es, den Luftangriff auf zwei von den Taliban entführte Tanklastwagen am 4. September 2009 zu untersuchen. Im Mittelpunkt stehen die damalige Informationspraxis der Bundesregierung sowie die Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise.

Susanne Kastner
SPD
Geburtstag, -ort: 11. Dezember 1946 in Karlstadt a.M.
Ausbildung: Ausbildung zur Religionspädagogin an der religionspädagogischen Hochschule München.
Mitglied des Bundestages seit: 1989
Wahlkreis: Bad Kissingen

Rainer Arnold
SPD
Geburtstag, -ort: 21. Juni 1950 in Stuttgart
Ausbildung: Lehre als Fernmeldemonteur; Studium an der Pädagogischen Hochschule Esslingen.
Mitglied des Bundestages seit: 1998
Wahlkreis: Nürtingen

Elke Hoff
FDP
Geburtstag, -ort: 20. Juni 1957 in Unkel
Ausbildung: Studium (Germanistik, Philosophie, Politik) in Frankfurt a.M.; Ausbildung zur Kauffrau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft.
Mitglied des Bundestages seit: 2005
Wahlkreis: Neuwied

Paul Schäfer
Die Linke
Geburtstag, -ort: 18. Januar 1949 in Mainz
Ausbildung: Studium (Politikwissenschaft, Soziologie) in Mainz und Marburg an der Lahn.
Mitglied des Bundestages seit: 2005
Wahlkreis: Bonn

Omid Nouripour
Bündnis90/Grüne
Geburtstag, -ort: 18. Juni 1975 in Teheran
Ausbildung: Studium in Mainz (Deutsche Philologie, Politikwissenschaft, Philosophie und Rechtswissenschaft).
Mitglied des Bundestages seit: 2006
Wahlkreis: Frankfurt am Main II

Ernst-Reinhard Beck
CDU/CSU
Geburtstag, -ort: 31. August 1945 in Frohnstetten
Ausbildung: Studium (Geschichte, Germanistik, Politik) in Tübingen.
Mitglied des Bundestages seit: Oktober 2002
Wahlkreis: Reutlingen
