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Dritte Gewalt wächst heran

Afghanistan ist vom Rechtsstaat weit entfernt. Auf eine unabhängige Justiz werden die Menschen noch lange warten. Der Westen hilft bei der Ausbildung der Richter.

Studenten im Park
Die Kurse über Fairness im Strafverfahren hat inzwischen fas … (Quelle: Tilmann Röder)Größere Abbildung anzeigen

Hilflos schaut Wahidullah uns an. Helfen können wir ihm nicht. Was sollen wir einem Richter raten, der das Gesetz gebrochen hat, um seine Familie zu schützen? Können wir einem Menschen einen Vorwurf machen, der so misshandelt wurde?

Wahidullah ist Richter in der Provinz Takhar im Nordosten Afghanistans. Im März 2007 besucht er ein Seminar des Max-Planck-Instituts für ausländisches, öffentliches Recht und Völkerrecht in Kunduz, das wir mit Unterstützung des Auswärtigen Amtes durchführen. Es geht um die Rechte von Angeklagten im Strafverfahren. Wahidullah ist unser dankbarster Teilnehmer, denn er darf zwei Wochen lang seiner Heimat fernbleiben. Dort herrscht ein ehemaliger Mudschahedin-Führer, mit dem sich Wahidullah angelegt hat. Im kalten Januar ließ der Warlord seine Männer 25 Mandelbäume fällen – als Brennholz. Doch die Bäume gehörten nicht ihm. Von den Mandeln lebten mehrere Familien.

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Machtlose Richter

Die Beraubten ersuchten zunächst die „Schura“ der Dorfältesten um Hilfe, doch die Alten wussten nur zu gut, dass ihr Einfluss vor den Kalaschnikows des Rechtsbrechers endete. So gingen die Familien zum Richter Wahidullah und erhoben Klage, um Schadenersatz zu erlangen. Wahidullah ließ die Klageschrift zustellen. Das war der Anfang vom Ende, wie er bald spürte: Am nächsten Morgen stürmte der Warlord sein Büro, ließ Wahidullah verprügeln und drohte mit schlimmeren Folgen für seine Familie, wenn er nicht zur Vernunft käme. Wahidullah kam zur Vernunft und zerriss die Klageschrift. Ein Einzelfall ist das leider nicht. Gewalt gehört zum Alltag in der Justiz in Afghanistan. Immer wieder werden Richter bedrängt, bedroht und angegriffen. Den Staatsanwälten geht es nicht viel besser. Zugleich sind beide Berufsgruppen selbst für Korruption und Willkür bekannt. Bürger aller Schichten misstrauen ihnen. Es heißt, in zivilrechtlichen Prozessen erhalte Recht, wer mehr zahlt. Und in der Strafjustiz könne man sich freikaufen.

Das nötige Geld – einige zehntausend Dollar – können vor allem Kriminelle aus dem Drogen- und Waffenhandel aufbringen. Wenn kein Polizist, Staatsanwalt oder Richter zugreift, findet sich spätestens im Gefängnis ein Beamter, der den Weg in die Freiheit bahnt. Aus Protest gegen diese Klassenunterschiede, aber auch gegen unfaire Verfahren, miserable Haftbedingungen und die Exekution von Todeskandidaten traten im Sommer 2007 an vielen Orten des Landes Gefangene in einen Hungerstreik. Dutzende nähten sich zum Zeichen ihrer Entschlossenheit die Lippen zu. Das Elend in der afghanischen Justiz hört damit nicht auf. Viele Richter und Staatsanwälte haben keine Gesetzestexte; schon deshalb stockt die Umsetzung des staatlichen Rechts. Manche Verhandlungen finden in Privatwohnungen statt, weil es keine Gerichtssäle gibt. In der Provinz Kunduz hat ein Telefonanbieter der Staatsanwaltschaft gedroht, alle Leitungen zu kappen, wenn nicht die Rechnungen der vergangenen Monate beglichen würden.

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Probleme beginnen mit der Ausbildung

Doch wer genau hinschaut, entdeckt leise Anzeichen einer Besserung. Ein Beispiel ist die Ausbildung des juristischen Nachwuchses. Inzwischen haben mehrere Jahrgänge die afghanischen Universitäten verlassen, die ihr Studium erst nach der Talibanzeit aufnahmen. Sie studierten entweder Islamisches Recht an einer Scharia-Fakultät oder die staatliche Gesetzgebung an einer Jurafakultät. Im Gegensatz zu ihren Vorgängern durften diese Studenten relativ offen diskutieren und alle Bücher benutzen, die im Basar zu finden sind. In Ermangelung afghanischer Lehrbücher arbeiten die Juristen vor allem mit iranischer Literatur. Das Niveau der Absolventen steigt von Jahr zu Jahr.

Ein gravierendes Problem liegt allerdings in der getrennten Ausbildung an Scharia- und Jurafakultäten. Ein praktizierender Jurist muss sowohl die Verfassung und die staatliche Gesetzgebung kennen als auch Grundzüge des Islamischen Rechts. Beides gilt in Afghanistan. Doch die Studenten an den Universitäten müssen sich bis heute zwischen den beiden Wissensgebieten entscheiden. Deshalb versuchen Professoren beider Fachrichtungen derzeit, sich auf eine Reihe von Pflichtkursen für alle Scharia- und Jura-Studenten zu einigen. Auch die Richterschaft und die Staatsanwaltschaft haben auf das Problem der uneinheitlichen Vorbildung ihres Nachwuchses reagiert. Wer in den Justizinstitutionen arbeiten will, muss neuerdings ein einjähriges Referendariat absolvieren, in dem der wichtigste Stoff noch einmal behandelt wird. Dies ist ein großer Fortschritt, wenn man bedenkt, dass ein großer Teil der älteren Richter und Staatsanwälte ihr Handwerkszeug nie gelernt haben.

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Männer mit Gewehren
Am nächsten Morgen stürmte der Warlord sein Büro, ließ Wahid … (Quelle: Getty Images/Paula Bronstein)Größere Abbildung anzeigen

Gemeinsames Ziel

Das Heidelberger Max-Planck-Institut berät und unterstützt beide Berufsgruppen bei der Ausbildung ihres Nachwuchses. Auf der Grundlage von eigens geschriebenen Lehrbüchern zum neuen Recht in Afghanistan studieren die jungen Juristen die wichtigsten Themen des öffentlichen Rechts, des Völkerrechts und des Strafrechts. Die Materialien werden von einem Team in Heidelberg, Freiburg und Kabul ständig weiterentwickelt. Den Unterricht halten ausgewählte Dozenten auf Persisch. Manche von ihnen können auch auf die zweite große Sprache des Landes, Paschtu, ausweichen, wenn dies zum Verständnis nötig ist. Einige der Max-Planck-Dozenten leben in Afghanistan und unterrichten an einer der hiesigen Jurafakultäten.

Andere zählen zu den vielen Afghanen, die das Land aus verschiedenen Gründen verlassen mussten; etwa weil sie einst zur alten Herrschaftselite zählten, die 1979 von den Kommunisten entmachtet wurde, oder weil sie 13 Jahre später als Kommunisten vor den Mudschahedin fliehen mussten. Die alten Gräben sind inzwischen geschlossen. Nun geht es darum, gemeinsam den Aufbau einer demokratischen Gesellschaft zu fördern. Die Hoffnung aller liegt auf der neuen Generation, die noch nicht in Korruption und Beziehungsnetze verstrickt ist. Doch auch die Jungen sind hoch gefährdet, denn von weniger als 100 Dollar im Monat, die ihnen in Aussicht stehen, werden sie nicht leben können. Die Europäische Union hat Finanzmittel zur Erhöhung der Gehälter zugesagt, von denen man nur hoffen kann, dass sie in den richtigen Taschen ankommen.

Es darf als Erfolg gewertet werden, dass innerhalb von drei Jahren rund 700 angehende Richter und Staatsanwälte Kurse des Max-Planck-Instituts besuchen. Die Kurse über Fairness im Strafverfahren hat inzwischen fast jeder vierte Jurist des Landes absolviert. Gerade dieses Thema trifft auf großes Interesse, weil die Regeln des säkularen Rechts der islamischen Tradition nicht widersprechen. Beide Systeme kennen beispielsweise das Recht, sich vor Gericht zu verteidigen, und das Verbot, Geständnisse zu erzwingen. Andere Seminarthemen provozieren heftige Diskussionen. Allein der Begriff „Menschenrechte“ verleitet eine Minderheit unter den Richteranwärtern immer wieder zu Protesten. Diese Minderheit hat nicht an Universitäten studiert, sondern „Madrassa“ genannte Islamschulen besucht.

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Unterschiedliches Rechtsverständnis

„Menschenrechte sind eine Waffe des Westens zur Unterdrückung der Muslime“, lautet ihr Vorurteil. Vorsichtiges Interesse entsteht erst, wenn die Teilnehmer erfahren, dass Muslime sich im Westen auf die Menschenrechte stützen, um ihren Glauben zu praktizieren – zum Beispiel, wenn es um das Schächten von Tieren oder den Bau von Moscheen geht. Nun wäre es naiv zu glauben, fundamentalistische Weltanschauungen ließen sich mit ein paar Seminaren bekämpfen. Doch atmosphärische Veränderungen sind erkennbar. Im Sommer 2006 versuchten manche Richteranwärter, einzelne Dozenten für radikale Islamisten wie Rassul Sayyaf, der heute im Parlament sitzt, zu gewinnen. Broschüren wurden verteilt, sogar eine Jeep-Limousine fuhr vor, um einen unserer Kollegen zu dem Kriegsverbrecher zu bringen. Natürlich nahm er die Einladung nicht an. Schlimmeren Belästigungen waren die 17 Richteranwärterinnen ausgesetzt, die im Sommer feindliche Sprüche aus den Reihen der Radikalen ertragen mussten. Ein Referendar forderte gar, die Frauen sollten den Klassenraum verlassen, weil er in ihrer Anwesenheit nicht studieren könne.

Unser Dozent, ein junger Professor von der Universität Kabul, wies das zurück; doch der Teilnehmer ließ nicht locker: „Dann sollen sie hinter uns sitzen, damit ich sie nicht sehen muss.“ Solche Situationen traten im Herbst 2006 nicht mehr auf. Eine junge Dozentin aus Frankfurt, die zum ersten Mal in Kabul unterrichtete, erwies sich sogar als die beste Wahl für eine reine Männerklasse. „Anfangs fühlte ich mich schon wie in einer Löwenhöhle“, erinnerte sie sich später. Doch schon nach wenigen Tagen schätzte die Gruppe sie sehr und forderte nach zwei Wochen ausdrücklich, dass sie nicht – wie geplant – ausgewechselt würde. Die Dozentin hatte sie mit Kompetenz, didaktischen Fähigkeiten und einem ebenso klaren wie freundlichen Auftreten überzeugt. Sie durfte zwei weitere Wochen bei „ihren Mullahs“, wie sie ihre Klasse humorvoll nannte, bleiben.

Eines der Themen, das die junge Dozentin unterrichtete, führt zurück zu Wahidullah, dem Richter aus der Provinz Takhar: die richterliche Ethik. Darf ein Richter Geschenke annehmen? Was ist zu tun, wenn er mit einem Angeklagten befreundet ist? Und wie muss sich ein Richter verhalten, der in Bedrängnis gerät? An dieser Stelle steht jetzt die Geschichte von Wahidullah, der in Wirklichkeit einen anderen Namen trägt, im Lehrbuch des Max-Planck-Instituts. Die Teilnehmer lernen, dass ein Richter einerseits verpflichtet ist, Recht zu sprechen – er kann sonst bestraft werden –, aber dass er in Notsituationen einen Fall an seine Vorgesetzten abgeben kann. Im Gesetz steht auch, dass die Polizei die Sicherheit der Richter gewährleisten soll, aber jeder weiß, dass dies in der Realität nicht geschieht. Daher kann ein Richter, der so bedrängt wird wie Wahidullah, um seine Versetzung bitten.

Wahidullah arbeitet jetzt in der Provinz Baghlan, wo ihn keiner kennt. Er rief vor ein paar Monaten seinen Max-Planck-Dozenten in Deutschland an. Es geht ihm gut.

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Stand vom: 15.02.2008 | Autor: Dr. Tilmann Röder

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