Bart und Haarerlass bei der Bundeswehr

Der Trend zum Bart

Der in den letzten Jahren immer mehr zunehmende Bart-Trend macht natürlich auch vor der deutschen Bundeswehr nicht halt. Immer mehr Männer versuchen sich auf unterschiedlichen Wegen ein „Männlichkeits-Symbol“ sprießen zu lassen. Ob Bartwuchssprays, Minoxidil-Behandlungen oder Bart-Transplantationen – die Möglichkeiten sich auch bei zögerlichem Bartwuchs einen ansprechenden Bart wachsen zu lassen, sind mannigfaltig.

Wie geht die Bundeswehr damit um?

Wie die Berliner Morgenpost berichtete, ist seit Beginn des Jahres 2019 in der deutschen Bundeswehr eine erneute Diskussion um den Haar- und Barterlass aufgeflammt. Anlass dafür war eine am 31. Januar begonnene Debatte darüber ob ein solcher Erlass über die nötigen rechtlichen Grundlagen verfügt und umgesetzt werden kann.

Diesem Erlass, befand das Leipziger Bundesverwaltungsgerichtes, fehlen diese jedoch und auch die, nicht berücksichtigte, Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau sorgt weiterhin für ausreichend Diskussionsstoff.

„Ich wünsche mir für unsere Soldatinnen und Soldaten eine zeitnahe Lösung, um Rechtssicherheit zu wahren“, fordert der Wehrbeauftragte Hans-Peter Bartels (SPD)

Für die Übergangszeit, bis zur Findung einer Lösung mit der alle Seiten einverstanden sind, gilt die bisherige Regelung.

Doch dies sind nicht die ersten haarigen Diskussionen!

Bereits 2012 befassten sich die Gerichte mit Haarigem. Ein Stabsfeldwebel, der als Gothic-Anhänger das Recht auf lange Haare durchsetzen wollte, war vor Gericht gezogen.

Außerdem hielt er die Regelung für diskriminierend, weil Soldatinnen – anders als Männern – durchaus erlaubt ist, die Haare lang und am Hinterkopf zusammengebunden zu tragen.

Es geht also auch um Gleichstellung und die viel beschworene Vielfalt in der Bundeswehr.

„Wir sind bunt und vielfältig“ – Jens Flosdorff, Sprecher des Verteidigungsministeriums.

Schon 2013 – ein Jahr später wurde der heute beanstandete Erlass verabschiedet.

Der Haarerlass

Der erste Haarerlass in dieser Hinsicht erging in den 1960er Jahren um den Trend der „Beatles-Mähne“ oder „Pilzköpfe“, der groß in Mode war, entgegen zu wirken.

Eine Reform erlebte die Haarverordnung 1971 als das Bundesministerium für Verteidigung 740.000 Haarnetze bestellte und eine dementsprechende Verordnung erließ.

Allerdings wurde diese Aufgrund spöttischer Äußerungen von Seiten der NATO-Partner, wie „German Hair Force“, bereits nach einem Jahr wieder verworfen.

1972 trat schließlich der bis heute im Wesentlichen beibehaltene Haar- und Barterlass in Kraft.

Dieser schreibt vor, dass die Haartracht einen vorschriftsmäßigen Sitz der Kopfbedeckung sowie deren Funktionalität nicht beeinträchtigen darf. Bart sind überdies stehts akkurat rasiert und gepflegt zu halten. Wer sich allerdings während seines militärischen Dienstes einen Bart wachsen lassen möchte, kann dies allerdings nur im Urlaub, nach Rücksprache und Erlaubnis durch den Disziplinarvorgesetzten oder eine Rasurbefreiung durch einen Heeresarzt verwirklichen.