MAD, das ist die Abkürzung für den „Militärischen Abschirmdienst“. Es handelt sich hierbei um den kleinsten aller drei deutschen Geheimdienste. Er ist auch der Geheimdienst, von dem allgemein am wenigstens bekannt ist. Der Abschirmdienst untersteht dem Bundesministerium der Verteidigung. Das Wappen des Abschirmdienstes stellt eine Fackel hinter dem Bundesdeutschen Adler auf einem Schild dar.
Die Geschichte des MAD
Der militärische Abschirmdienst beruhte in der Nachkriegszeit auf einer Verbindungsstelle zwischen den alliierten Geheimdiensten und denen der Bundesregierung. Diese Verbindungsstelle wurde vom Amt Blank unterhalten, dem Vorläufer des Bundesministeriums der Verteidigung. Gegründet wurde der Geheimdienst schließlich 1956. Bis zum Jahre 1984 hieß der Abwehrdienst: „Amt für Sicherheit der Bundeswehr“. In diesem Jahr kam es zu einer Umstrukturierung. Grund dafür war der Höcherl-Bericht.
In den 80er Jahren geriet der Abschirmdienst in die Kritik. Seine Recherchen waren ein Grund dafür, dass 1983 der Vier-Sterne-General Günter Kießling entlassen wurde. Grund dafür waren Gerüchte um seine Homosexualität. Deswegen hatte man ihn für erpressbar gehalten. In jüngster Zeit spielte der Militärische Abschirmdienst bei der NSU-Affäre eine Rolle. Ihm wurden Pannen bei der Ermittlung nachgesagt. Generell kam dem Abschirmdienst zumeist nur dann Aufmerksamkeit zu, wenn ihm Fehler nachgesagt wurden. Auch wenn er nicht geheim gehalten wurde, rückte er nur selten in das Bewusstsein der meisten Menschen.
Die Aufgaben des MAD
Die Aufgaben des Militärischen Abschirmdienstes haben sich im Laufe der Zeit geändert. Im Kalten Krieg war seine Aufgabe, die eigenen Streitkräfte gegen Spionage, Zersetzung und Sabotage zu schützen. Dabei war die Arbeit des Geheimdienstes nach Innen gerichtet. Es ging unter anderem darum, deutsche Soldaten zu erkennen, die der Bundeswehr in irgendeiner Form schaden könnten. Aufgrund der Wehrpflicht vermutete man, dass es viele Soldaten geben würde, die dem Dienst möglicherweise feindlich gegenüber stünden.
Nach der Wiedervereinigung hat sich das Aufgabenfeld verändert. Heute ist es ein Sicherheitsdienstleister für die Bundeswehr im In- und Ausland. Innerhalb Deutschlands liegt die Aufgabe des Abschirmdienstes vor allem im Schutz der Bundeswehr vor Extremisten. Der Dienst überprüft jedes Jahr bis zu 50.000 Soldaten und zivile Mitarbeiter, vor allem wenn diese mit vertraulichen Informationen zu tun haben.
Im Ausland versucht der Abschirmdienst die Soldaten ebenfalls zu schützen. Hier verschafft er sich ein Bild von der Stimmung innerhalb der Bevölkerung des Landes, in dem deutsche Soldaten stationiert sind. Gleichzeitig versucht der Geheimdienst ein Netzwerk aus Kontaktpersonen herzustellen. Durch dieses Netzwerk sollen Anschläge auf die Truppen der Bundeswehr frühzeitig erkannt und vereitelt werden. Weitere Aufgaben umfassen die Sicherung der Einrichtungen im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums und von Anlagen, die von der Bundeswehr gemeinschaftlich mit anderen Streitkräften im Zuge von internationalen Kooperationen genutzt werden. Außerdem unterzieht er bei Auslandseinsätzen zivile Mitarbeiter der Bundeswehr einer Überprüfung.
Der Abschirmdienst darf keine exekutiven Aufgaben übernehmen. Dadurch ist gewährleistet, dass ihm nicht zu viel Macht zukommt und diese Macht nicht missbraucht werden kann. So darf er zum Beispiel keine Verhaftungen vornehmen.
Der Aufbau des MAD
Der MAD hat eine Verwaltungs- und vier Fachabteilungen. Die Abteilung Zentrale Aufgaben zählt zum militärischen Anteil an der Akademie für Verfassungsschutz und zu allen Stellen im Inland. Die anderen Abteilungen sind:
Das offizielle Amt des MAD befindet sich in Köln, genauer in der Konrad-Adenauer-Kaserne. Seit 2017 hat der Abschirmdienst 8 regionale Dienststellen. In Kiel, Hannover, Hilden, Koblenz, Stuttgart, München, Schwielowsee und Wilhelmshaven.
Derzeit beschäftigt der Abschirmdienst etwa 1250 militärische und zivile Mitarbeiter. Für eine Rekrutierung sind bei Soldaten mindestens die Dienstgrade Feldwebel oder Offizier nötig und bei Beamten der mittlere, gehobene oder höhere Dienst. Bis in die jüngste Zeit hat sich der Abschirmdienst vor der Öffentlichkeit verschlossen. Erst 2012 erlaubt er sich Öffentlichkeitsarbeit.