YPG bedeutet so viel, wie kurdische Selbstverteidigungseinheiten. Die Abkürzung YPJ steht für Frauenselbstverteidigungseinheiten und YXK ist das Kürzel des kurdischen Studentenverbandes in Deutschland. Was all diese drei Abkürzungen gemeinsam haben? Sie beziehen sich auf kurdische Organisationen. Aber was hat es mit diesen Organisationen auf sich?
Zum Hintergrund: Bis zum Jahr 2013 waren in der Türkei die Buchstaben Q, W X und Y verboten, weil sie typisch für die kurdische Sprache sind und somit als Symbole der Kurden angesehen wurden. Nach einer zwischenzeitlichen Auflösung des Verbots gibt es heute wieder eines. Die Verwendung von „Y“ ist in der Türkei verboten.
In erster Linie haben die Abkürzungen kurdischer Organisationen nichts mit der Bundeswehr zu tun. Auch auf den zweiten und dritten Blick würde es keinen Zusammenhang geben, wäre da nicht Thomas De Maizière. Als damaliger Innenminister der Bundesrepublik Deutschland ordnete er im März 2018 an, dass die Symbole der kurdischen Selbstverteidigungseinheiten YPG, des ebenfalls kurdischen Studentenverbandes YXK und der Frauenselbstverteidigungseinheiten YPJ in Deutschland verboten werden. Der Grund dafür sei, dass die Organisationen nur als Deckmantel für die PKK verwendet werden.
Demnach ist es nicht zulässig Fahnen, Logos oder Transparente mit den Namen der Organisationen bei Demonstrationen oder anderen Anlässen zu zeigen.
Zur Durchsetzung des Verbotes gab es schon Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen. Unter anderem bei einem wissenschaftlichen Mitarbeiter der Universität München, Kerem Schamberger. Diesem wurde vorgeworfen verbotene Symbole von YPJ und YPG über soziale Netzwerke verbreitet zu haben. Bei solchen Strafverfolgungen zeigen sich nach Ansicht vieler Kritiker deutliche Parallelen zur türkischen Politik Erdogans, der viele Menschen aufgrund von Äußerungen in sozialen Netzwerken inhaftieren lässt. Warum macht das deutsche Innenministerium dabei mit? Das ist die Frage, die viele beschäftigt.
Es ist nämlich bei genauem Hinsehen sehr unlogisch, was Innenminister De Maizière beschlossen hat. Denn die YPG und YPJ sind erfolgreich am Kampf gegen die Terrormiliz IS beteiligt. Die USA versorgen die kurdischen Organisationen daher immer wieder mit Waffen. Auch der BND (Auslandsgeheimdienst Deutschlands) arbeitet mit den Organisationen zusammen. Aufgrund ihrer großen Verdienste in der Bekämpfung von Terrorismus sind die YPG und die YPJ deshalb auch oft in den Medien vertreten, wo auch Bilder der Symbole gezeigt werden.
Und hier kommt dann auch die Bundeswehr ins Spiel. Der Buchstabe „Y“ ist das Autokennzeichen der Bundeswehr und es gibt ein gleichnamiges Magazin der Bundeswehr. In Ausgaben des Magazins findet man sogar ganze Fotoreportagen, die sich positiv für die Arbeit der YPG und YPJ aussprechen. Mit Fotos von den Zuständen vor Ort, Steckbriefen von kurdischen Kämpfern und Bildern aus Flüchtlingslagern versucht das Magazin sogar Unterstützung und Verständnis für die Kurden zu generieren. Auch andere Plattformen stellen Kurden, welche bei der Bundeswehr arbeiten ausdrücklich vor. Sie berichten in Interviews von den Zuständen in ihren Heimatländern und über ihre Fluchtgründe.
Bei solchen widersprüchlichen Darstellungen stellt sich nun natürlich die Frage, wie man die kurdischen Organisationen und die einzelnen Kämpfer einschätzen soll. Sind sie die erfolgreichsten Truppen, die gegen den IS kämpfen und die weltweit geachtet und unterstützt werden? Oder sind sie – wie das Innenministerium es darstellt – verbotene Organisationen deren Symbole man nicht zeigen darf?
De Maizière scheint mit seinem Verbot ein wenig über das Ziel hinausgeschossen zu sein. Denn ein Flaggenverbot ist nach einer Aussage der Bundesregierung nur dann zulässig, wenn sich die PKK der Symbole der YPG und YPJ ersatzweise bedient. Die Feststellung einer solchen Absicht ist in der Praxis kaum umsetzbar. Außerdem wäre es ein Straftatbestand, wenn neben dem Zeigen einer YPG oder YPJ Fahne auch ein kontextualer Bezug zur PKK hergestellt werden würde.